Nutzungsreglement Schweiz
Vorlage für Unternehmen in der Schweiz nach Art. 26 ArGV 3 (keine Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmenden) und dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG).
Stand: 25. September 2026.
Nutzungsreglement Knowhand
1. Zweck
Knowhand ist das interne Schwarze Brett für Kollegenhilfe der [Firma]. Mitarbeitende können freiwillig Hilfsanfragen veröffentlichen, Hilfe anbieten und ein Profil mit ihrer Expertise pflegen.
2. Freiwilligkeit und Grenzen
Die Nutzung ist freiwillig. Knowhand dient nicht der Überwachung des Verhaltens der Mitarbeitenden (Art. 26 ArGV 3). Es gibt keine Rangfolgen, keine Auswertungen je Person und keine Anwesenheitsanzeigen; der Arbeitgeber sieht nur aggregierte Kennzahlen ab zehn Mitgliedern.
3. Daten
Verarbeitet werden Name, geschäftliche E-Mail-Adresse und die freiwillig eingetragenen Profil- und Anfragedaten. Die Daten werden in der EU (Frankfurt) gespeichert; der Anbieter hat sich zu angemessenem Datenschutz nach den EU-Standardvertragsklauseln verpflichtet, was nach DSG einem angemessenen Schutzniveau entspricht.
4. KI-Assistent
Der Assistent ist ausgeschaltet [beziehungsweise eingeschaltet mit Anbieter ...]. Er verarbeitet ausschliesslich den eingegebenen Anfragetext und die Namen der Board-Kategorien.
5. Rechte
Mitarbeitende können ihre Daten jederzeit exportieren und ihr Konto löschen; Auskunft und Berichtigung nach Art. 25 und 32 DSG erfolgen über [Ansprechperson].
6. Inkrafttreten
Dieses Reglement gilt ab [Datum] und wurde den Mitarbeitenden vorgängig mitgeteilt.